Gut zu wissen
Haben Sie noch Fragen?
Unser Team steht Ihnen und Ihren Angehörigen für alle Leistungen nach SGB V und SGB XI zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne umfassend und besprechen persönlich mit Ihnen, welche Leistungen Sie benötigen.
Sollten Sie noch Fragen zu unseren Leistungen haben, können Sie uns gern kontaktieren. Dazu können Sie unser Kontaktformular nutzen oder rufen Sie uns einfach persönlich an. Sie erreichen uns zu unseren Bürozeiten von Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr.
Wissenswertes zum Pflegegrad
In Bezug auf die Preisfestlegung muss sich der Pflegedienst an die mit der Pflegekasse ausgehandelte Vergütungsvereinbarung halten. In dieser werden sämtliche Leistungen in Punktwerte eingeteilt und bewertet. Träger der Kosten für die Pflege sind die Krankenkassen (z.B. Verordnung häuslicher Pflege durch einen Arzt), die Pflegeversicherung (für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5) und das Sozialamt (für Menschen, die „Hilfe zur Pflege“ erhalten). Immer dann, wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, als durch die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind, werden die Kosten von der jeweiligen Pflegeperson selbst getragen (Selbstzahler). Es wird für jeden Patienten eine Mappe zur Pflegedokumentation geführt, die stets vom Patienten sowie seinen Angehörigen eingesehen werden kann.
Hilfreiche Links
Sammlung an nützlichen Infos